Sie haben eine überfällige Rechnung. Stille — der Geschäftspartner reagiert nicht und zahlt nicht. Was nun? Im Folgenden ein einfacher 14-Tage-Plan, den Sie selbst umsetzen können — oder, wenn Sie es vorziehen, übernimmt es für Sie der Service Forderung online eintreiben (Odzyskaj Dług Online).
Der 14-Tage-Aktionsplan
Tag 1 — kurzer „Ping"
Senden Sie eine kurze E-Mail/SMS:
„Guten Tag, die Rechnung Nr. X vom Y weist einen offenen Betrag von Z PLN aus. Bitte bestätigen Sie den Zahlungstermin bis [Datum]."
Fügen Sie die Kontonummer und das Rechnungs-PDF bei.
Was ist das Ziel? Einfache Ursachen des Verzugs ausschließen (falsche E-Mail, Zahlendreher im Konto, „Übersehen" der Rechnung durch den Geschäftspartner).
Tag 3 — Erinnerung mit Konkreta
E-Mail + SMS. Ergänzen Sie Informationen über Verzugszinsen und die Pauschale 40/70/100 EUR (B2B), zusammen mit dem Hinweis, dass bei ausbleibender Antwort entschiedenere Maßnahmen folgen. Sie können angeben, dass bei Zahlung innerhalb von 3 Tagen auf Zinsen und die Pauschale 40/70/100 EUR verzichtet wird.
Tag 7 — formelle Zahlungsaufforderung
Ein PDF mit der Überschrift „Mahnung / Zahlungsaufforderung" (Wezwanie do zapłaty), Frist 3–5 Tage, klare Konsequenzen: Zinsen, Pauschale und Übermittlung der Schuldnerdaten an BIG (z.B. BIG InfoMonitor). Per E-Mail und per Einschreiben versenden (oder an die E-Zustellungsadresse des Geschäftspartners, falls vorhanden).
Tag 10 — Telefonat
Fragen Sie direkt: „Wie viel — und bis wann — können Sie realistisch zahlen?" Erfassen Sie die Erklärung schriftlich oder per E-Mail — am besten von einer vertretungsberechtigten Person des Geschäftspartners.
Tag 14 — Entscheidung: „Druck oder Pause"
Falls weiter Stille herrscht, können Sie den Eintrag auf der Forderungsbörse veröffentlichen — dann erscheinen Informationen über die Schuld Ihres Geschäftspartners in Internet-Suchergebnissen.
Nach 30 Tagen ab der schriftlichen Mahnung können Sie den Geschäftspartner in BIG eintragen. Wenn Sie keinen eigenen Vertrag mit BIG abschließen und keine Abonnementgebühr zahlen möchten, können wir den Eintrag in Ihrem Namen vornehmen.
Hinweis zur Verjährung: Nach Ablauf der Verjährungsfrist gehen Sie nicht zu Gericht (der Schuldner gewinnt mit dem Verjährungseinwand), aber außergerichtliche Maßnahmen und der BIG-Eintrag bleiben rechtmäßig und oft wirksam. Mehr in unserem Artikel über die verjährte Rechnung.
Welcher Weg macht wann Sinn?
- Kleiner Betrag / einfacher Fehler → Ping + Erinnerung + schnelles Telefonat.
- Mittlerer oder großer Betrag → Mahnung + harte Frist + Ratenoption.
- Schuldner schweigt / Bedingungen erfüllt → BIG-Eintrag.
Wichtig! Bestreitet der Schuldner Bestand oder Höhe der Forderung (Sachstreit) — klären Sie zunächst den Sachverhalt und die Position des Geschäftspartners — finden Sie heraus, warum er nicht zahlen will.
Ein BIG-Eintrag bei einer streitigen Forderung ist möglich — er muss nur den Hinweis enthalten, dass der Schuldner die Forderung bestreitet.
Mythen vs. Fakten
- „Nach Verjährung verschwindet die Schuld" → Mythos. Die Schuld besteht weiter (als Naturalobligation), Sie können sie aber nicht gerichtlich durchsetzen.
- „Nach Verjährung darf man nicht mehr mahnen" → Mythos. Man darf — sofern fair, unter Wahrung guter Sitten und der Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens, ohne Irreführung.
Rechtsgrundlagen und Materialien
- Polnisches Zivilgesetzbuch — Art. 117–125 (Verjährung) und Art. 481 (Verzugszinsen)
- Polnisches Gesetz über die Bekämpfung übermäßiger Verzögerungen im Geschäftsverkehr (sog. „Anti-Stauungs-Gesetz")
- Polnisches Gesetz über die Bereitstellung von Wirtschaftsinformationen und den Wirtschaftsdatenaustausch — Art. 15 (BIG: Bedingungen für die Übermittlung von Daten zu einem nicht-konsumentischen Schuldner)
